Gartenordnung

Garten­ordnung und Nutzungs­bedingungen

Die Rechte zur Nutzung einer Selbsternte-Parzelle (Pflege und Ernte) ab dem Übergabetag im Frühjahr bis zum Ende der Erntesaison werden mit der Zahlung des Saisonbeitrages auf die Person übertragen. Der Parzellen-Übergabetag wird per Email, Aushang, Internet oder Post angekündigt. Das Saisonende ist spätestens der 26. Oktober.

Die Parzellen werden in der Reihenfolge der Einzahlungen vergeben. Bei Überbuchung erfolgt selbstverständlich eine Rückzahlung.

Wegen nicht vorhersehbarer natürlicher Bedingungen kann für die einzelnen Kulturarten keine Erntegarantie abgegeben werden. Extremereignisse können Luft, Wasser oder den Boden betreffen und somit auch die Pflanzen in der Qualität oder Quantität negativ beeinflussen.

Die EU-Verordnung (834/2007) zum Biologischen Landbau ist einzuhalten, d.h. insbesondere auf den Einsatz von leichtlöslichem Mineraldünger und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten. Diese Vereinbarung wird von jedem/jeder Selbsternte-Parzellennutzer/in bei der Parzellen-Übergabe durch die Unterschrift auf der Parzellenübernahme-Liste ausdrücklich anerkannt. Die Nutzungsvereinbarung hängt auch bei der Parzellen-Anlage aus.

Die Bodenbearbeitung (Häckseln, Pflügen, Eggen) sowie die Düngung werden von der Gutsverwaltung durchgeführt. Die Gemüseparzellen werden im Frühjahr mit etwa 20 verschiedenen Gemüsearten bereitgestellt. Es werden biologisches Saatgut bzw. biologische Jungpflanzen verwendet.

Für Nachsaat oder Nachpflanzungen durch Kunden dürfen nur Bio-Saatgut und Bio­Jungpflanzen aus kontrolliert biologischem Anbau verwendet werden.

Einige Gartengeräte zum allgemeinen Gebrauch werden für die Pflege der Parzellen zur Verfügung gestellt. Nach Verwendung sind die geliehenen Geräte und das Zubehör gereinigt an den dafür vorgesehenen Platz zurückzubringen.

Das Wasser (kostbares Gut!) ist ausschließlich zum Gießen mit Gießkannen für die Gemüsepflanzen vorgesehen und im Parzellenbeitrag kalkuliert. Das verwenden von Gartenschläuchen zum Gießen ist ausnahmslos verboten!Kein Wasser zum Abduschen, zum Spielen oder zum Gemüsewaschen unter fließendem Wasser verwenden.

Offenes Feuer sowie Grillen ist auf der gesamten Parzellenanlage verboten.
Bitte auch keine Zigarettenstummeln auf den Boden werfen.
Die Benützung von Drohnen und sonstigen Fluggeräten ist nicht gestattet.
Das Anpflanzen von Bäumen auf der gesamten Anlage ist ausnahmslos verboten.

Für selbst mitgebrachte Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden. Am Ende der Saison sind alle privaten Gegenstände wieder von der Parzellenanlage abzutransportieren (die Anlage wird im Spätherbst maschinell gepflügt). Abfälle sind auch während der Saison mit nach Hause zu nehmen und dort zu entsorgen.

Pflanzenreste und Ernterückstände auf der Parzelle (nicht auf Haufen rund um die Anlage verteilt) verrotten lassen, optimal als dünne Mulchschicht zwischen den Pflanzenreihen.

Das Unkraut auf der Parzelle so bald wie möglich jäten, damit es zu keiner Samenbildung und somit weiteren Verbreitung kommt. Wenn Parzellen bis Sommerbeginn nicht gejätet werden, werden wir zunächst telefonisch Kontakt mit dem/der Nutzer/Nutzerin aufnehmen. Wenn die Parzelle dann bis zu einer Frist auch weiterhin im Unkraut unterzugehen droht, wird sie abgemäht.

Bei längerer Abwesenheit ist darauf zu achten, dass die Parzelle von jemandem gepflegt und abgeerntet wird, da anderenfalls mit großer Verunkrautung – auch sämtlicher Nachbarparzellen – zu rechnen ist. Der Betrieb behält sich vor, vernachlässigte Parzellen abzumähen.

Der Zutritt zur Parzellen-Anlage ist den Parzellen-Nutzern vom Übergabetag bis zum letzten Ernte-Tag (26. Oktober) jederzeit gestattet.

Jegliche Gegenstände (Schnüre, Gartenstecken, Werkzeuge, ….) müssen mit Ablauf des 26. Oktober von der Parzelle entfernt werden. Wird dies unterlassen behält sich die Gutsverwaltung vor eine „Räumungsgebühr“ über € 40.- einzuheben.

Ein Zugangscode für die jeweilige Anlage wird bei der Parzellenübergabe ausgegeben.

Hunde dürfen nicht auf die Parzellenanlage mitgenommen werden.

Aktuelle Informationen werden in den Schaukästen der jeweiligen Anlage veröffentlicht. Für Detailfragen stehen wir Ihnen zu Bürozeiten unter 0699/198 10 572 oder über das Kontaktformular zu Verfügung.

Die Nutzung der Selbsternteparzelle durch den Kunden darf nur zum privaten Gebrauch bzw. zum Eigenverzehr der Ernte erfolgen. Jegliche gewerbliche Nutzung oder Nutzung zu erwerbszwecken ist dem Kunden ausdrücklich untersagt. Bei gewerblicher Nutzung oder Nutzung zu Erwebszwecken kann die Nutzungvereinbarung durch die Gutsverwaltung mit sofortiger Wirkung beendet werden; das bereits geleistete Entgelt verfällt diesfalls.
Die Gutsverwaltung behält sich das Recht vor ohne Angaben von Gründen jederzeit Nutzer abzulehnen bzw. auch der Anlage zu verweisen.

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